Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Vertragsschluss
Der Auftragserstellung liegen ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde, die spätestens mit der Entgegennahme der Ware/Dienstleistung oder
Leistung durch den Käufer für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte vereinbart sind. Anderslautende oder abweichende Bedingungen, wie Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen des Käufers sind nicht wirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von den Lieferund Zahlungsbedingungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit für jeden einzelnen Auftrag der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns. -
Angebote und Bestellungen
- Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht anders schriftlich vereinbart wird. Über eine vereinbarte Zeitdauer hinaus eingehende Aufträge bedürfen einer gesonderten Verhandlung.
- Alle Abschlüsse und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung. Die Bestätigung kann durch die Auslieferung von beauftragten Leistungen ersetzt werden.
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Preise und Zahlungen
- Es gelten die Preise unserer jeweils gültigen Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Nach Vertragsschluss eintretende Mehrbelastungen (z.B. neue oder erhöhte Zölle, Steuern, sonstige Abgaben, Frachtkostenerhöhungen etc.) können an den Käufer weiterberechnet werden. Die Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz ausschließlich aller Nebenkosten wie Fracht, Verpackung und sonstige Spesen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet.
- Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen, es sei denn, es wird eine anders lautende Zahlungsvereinbarung mit dem Käufer getroffen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang beim Verkäufer. Erfolgt die Zahlung nicht in bar, so hat die Zahlung per Banküberweisung unter Nennung der Kunden- und Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Überweisungsspesen, Wechselsteuern und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
- Für alle Retouren, sei es zum Umtausch oder zur Gutschrift, die auf eine fehlerhafte Bestellung oder auf Gründe zurückzuführen sind, die wir nicht zu vertreten haben, kann der Käufer mit einer Bearbeitungsgebühr von 3 % vom Netto-Warenwert, mindestens jedoch mit 15,00€ belastet werden.
- Verbrauchsmaterialien sind vom Umtausch ausgeschlossen.
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Lieferzeit / Lieferung
- Eine Lieferzeit gilt stets nur als annähernd angegeben. Ist eine Lieferzeit vereinbart, so beginnt sie mit dem Datum des Vertragsabschlusses, jedoch nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung des Käufers bei uns. Für die Einhaltung der Liefer- und Leistungsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.
- Überschreiten wir eine vereinbarte Lieferfrist, so bleibt der Käufer zur Abnahme verpflichtet, bis eine vom Käufer schriftlich zu setzende Nachfrist von drei Wochen abgelaufen ist. Unvorhergesehene Ereignisse, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Ausbleiben wichtiger Zulieferung oder der für die Ausführung und Fertigstellung erforderlichen Unterlagen oder behördlichen Genehmigungen oder Angaben des Bestellers, verlängern die Lieferfrist angemessen und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten.
- Bei Nichteinhaltung von Lieferfristen steht dem Käufer das Recht zu vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Teilleistungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig.
- Bei Transportschäden sind offensichtliche Mängel unverzüglich nach Ablieferung in Textform gemäß §126b BGB beim Überbringer zu melden. Für Unternehmergelten zudem die Regelungen nach Ziffer 6.1 entsprechend. Die besonderen Mängelrügenvorschriften des Warenüberbringers sind zu beachten. Die Meldung ist uns zusammen mit einem Schadensprotokoll unverzüglich zuzusenden.
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Versand und Gefahrübergang
- Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Sofern nicht anders vereinbart ist die Wahl der Verpackung, Versandweg und Transportmittel uns überlassen. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung unseren Firmensitz bzw. den Sitz unseres Vorlieferanten verlässt und zwar auch dann, wenn wir den Transport, die Aufstellung oder Montage des Liefergegenstandes am Bestimmungsort übernommen haben oder durchführen.
- Bei eventuellen Besichtigungen von Produkten gehen Gefahren und sämtliche Versandkosten zu Lasten des Bestellers.
- Versicherungen erfolgen nur auf Kosten und besondere Anordnung des Bestellers.
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Mängelrüge, Gewährleistung
- Der Käufer ist verpflichtet den Liefergegenstand gemäß § 377 HGB unverzüglich zu untersuchen und Mängel in Textform gemäß §126b BGB zu rügen. Unterlässt der Käufer dies, gilt die Ware als genehmigt.
- Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung werden wir die Lieferung oder Leistung nach unserer Wahl nachbessern oder durch eine Mangelfreie ersetzen. In keinem Fall haften wir für die Kosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Wir können die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Die Rechte des Käufers bestimmen sich in diesem Fall nach Ziffer 6.4. Der Käufer hat zur Mängelbeseitigung die Lieferung auf seine Kosten und sein Risiko an uns zurückzugeben. Nach unserer Wahl können wir die Mängelbeseitigung auch beim Käufer ausführen.
- Ist der Käufer Unternehmer, beschränkt sich unsere Haftung für Fremderzeugnisse auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehen, vorausgesetzt, wir machen dem Käufer bei Abtretung alle uns bekannten Angaben über den Lieferanten zugänglich, die dem Käufer die Geltendmachung des Anspruches ermöglichen.
- Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder Ersatzleistung oder bei Verweigerung der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßig hoher Kosten nach Ziffer 6.2 kann der Käufer zwischen Herabsetzen der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag wählen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
- Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben unbeschadet der Regelungen in Ziffern 9.1 und 9.2 kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatzanspruch beschränkt sich in diesem Fall auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
- Ist der Käufer Unternehmer, sind wir im Falle einer mangelhaften Montageanleitung lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn die Sache nicht fehlerfrei montiert wurde.
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Zahlungsverzug
- Bei Zahlung nach Fälligkeit können Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens 5% über dem Basiszinssatz gemäß Diskont‐Überleitungsgesetz, verlangt werden. Selbst wenn wir keinen Bankkredit in Anspruch nehmen. Die Geltendmachung eines etwaig höheren Zinsschadens bleibt uns vorbehalten.
- Ist der Käufer mit einer Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine Verschlechterung ein, können wir für noch ausstehende Lieferung aus laufenden Verträgen Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
- Kommt der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen, von uns zu setzenden Frist nach, sind wir berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten. Ferner sind wir berechtigt dem Käufer die uns entstehenden Kosten sowie den entstandenen Schaden zu berechnen.
- Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ist der Käufer Unternehmer ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und/oder sonstigen Leistungsverweigerungsrechten nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig und nur, wenn diese in demselben Vertragsverhältnis begründet sind.
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Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und zwar sämtlicher, auch der zukünftig entstehenden Forderung gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Besteller ist nicht berechtigt, vor Eigentumsübergang Anwartschaftsrechte auf Dritte zu übertragen, die Liefergegenstände zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er darf Dritten auch keinen Besitz an den Liefergegenständen einräumen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Liefergegenstände berechtigt und der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, so weit nicht das Abzahlungsgesetz gilt. Alle durch die Wiederinbesitznahme der gelieferten Gegenstände entstehenden Kosten trägt der Besteller. Wir sind berechtigt, unbeschadet der Zahlungspflicht des Bestellers, den wieder in Besitz genommenen Gegenstand durch freihändigen Verkauf zu verwerten. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten dem Besteller auf seine Gesamtschuld gutgeschrieben, ein etwaiger Übererlös wird ihm ausgezahlt
- Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und zwar sämtlicher, auch der zukünftig entstehenden Forderung gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Besteller ist nicht berechtigt, vor Eigentumsübergang Anwartschaftsrechte auf Dritte zu übertragen, die Liefergegenstände zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er darf Dritten auch keinen Besitz an den Liefergegenständen einräumen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Liefergegenstände berechtigt und der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, so weit nicht das Abzahlungsgesetz gilt. Alle durch die Wiederinbesitznahme der gelieferten Gegenstände entstehenden Kosten trägt der Besteller. Wir sind berechtigt, unbeschadet der Zahlungspflicht des Bestellers, den wieder in Besitz genommenen Gegenstand durch freihändigen Verkauf zu verwerten. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten dem Besteller auf seine Gesamtschuld gutgeschrieben, ein etwaiger Übererlös wird ihm ausgezahlt
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Haftung
- Für Schäden des Käufers haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wird durch uns eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, haften wir auch dann, wenn uns lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wesentlich sind alle Vertragspflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftung. Sie gelten außerdem nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden, bei Verlust des Lebens, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei übernommener Beschaffenheitsgarantie.
- Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, sofern uns Arglist vorzuwerfen ist oder ein Fall von Ziffer 9.2 vorliegt.
- Wir vertreiben Medizinprodukte, die eine CE-Kennzeichnung nach dem Medizinproduktedurchführungsgesetz aufweisen. Aufgrund dieser CE-Kennzeichnung dürfen die Produkte in der Europäischen Union (EU) und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den Verkehr gebracht werden. Exportiert ein Käufer unsere Produkte in Länder außerhalb dieser Bereiche, ist es seine Pflicht zu überprüfen, ob die Produkte im Bestimmungsland in den Verkehr gebracht werden dürfen. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass unsere Produkte außerhalb der EU bzw. des EWR in den Verkehr gebracht werden dürfen und keine Haftung für Schäden, die aus einem Verstoß gegen Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes resultieren.
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Garantie
Wir gewähren grundsätzlich eine Garantie im Rahmen der bei Abschluss des Kaufvertrages jeweils geltenden Garantiebedingungen. Diese ergeben sich aus den Bestimmungen in der jeweils zum Produkt gehörenden Gebrauchsanleitung. Weitergehende Garantien werden dem Käufer nicht eingeräumt. Es gelten ausschließlich die etwaig vom Hersteller gewährten Garantien; ausgenommen hiervon sind Verschleiß- und Ersatzteile sowie Verbrauchsmaterial, für welche wir gegenüber Endkunden eine Garantie von 90 Tagen gewähren; die Garantiefrist beginnt mit Ablieferung des Kaufgegenstandes.
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Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden aufgrund vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhaltens entstanden ist.
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Datenspeicherung
Der Käufer wird darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und ausschließlich an beauftragte Dienstleister im Rahmen der Auftragsbearbeitung weitergegeben werden.
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Beschwerden
Beschwerden können in Textform gemäß §126b BGB gerichtet werden: an
MED-GT GmbH, Guerickestraße 14, 33334 Gütersloh, per Mail an info@med-gt.de oder per Fax an 05241/2305274.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertrag ist Gütersloh. Gerichtsstand ist Gütersloh.
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Schlussbestimmungen
Änderungen/Ergänzungen erhalten ihre Gültigkeit erst mit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen insgesamt oder teilweise nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nichtige, unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmungen sind durch solche wirksamen und durchführbaren Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Gleiches gilt, wenn diese Bedingungen eine Lücke enthalten sollten. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Anderssprachige Fassungen sind lediglich Übersetzungen.
MED-GT GmbH, Guerickestraße 14, 33334 Gütersloh
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Vertragsschluss
Der Auftragserstellung liegen ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde, die spätestens mit der Entgegennahme der Ware/Dienstleistung oder
Leistung durch den Käufer für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte vereinbart sind. Anderslautende oder abweichende Bedingungen, wie Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen des Käufers sind nicht wirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von den Lieferund Zahlungsbedingungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit für jeden einzelnen Auftrag der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns. -
Angebote und Bestellungen
- Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht anders schriftlich vereinbart wird. Über eine vereinbarte Zeitdauer hinaus eingehende Aufträge bedürfen einer gesonderten Verhandlung.
- Alle Abschlüsse und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung. Die Bestätigung kann durch die Auslieferung von beauftragten Leistungen ersetzt werden.
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Preise und Zahlungen
- Es gelten die Preise unserer jeweils gültigen Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Nach Vertragsschluss eintretende Mehrbelastungen (z.B. neue oder erhöhte Zölle, Steuern, sonstige Abgaben, Frachtkostenerhöhungen etc.) können an den Käufer weiterberechnet werden. Die Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz ausschließlich aller Nebenkosten wie Fracht, Verpackung und sonstige Spesen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet.
- Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen, es sei denn, es wird eine anders lautende Zahlungsvereinbarung mit dem Käufer getroffen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang beim Verkäufer. Erfolgt die Zahlung nicht in bar, so hat die Zahlung per Banküberweisung unter Nennung der Kunden- und Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Überweisungsspesen, Wechselsteuern und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
- Für alle Retouren, sei es zum Umtausch oder zur Gutschrift, die auf eine fehlerhafte Bestellung oder auf Gründe zurückzuführen sind, die wir nicht zu vertreten haben, kann der Käufer mit einer Bearbeitungsgebühr von 3 % vom Netto-Warenwert, mindestens jedoch mit 15,00€ belastet werden.
- Verbrauchsmaterialien sind vom Umtausch ausgeschlossen.
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Lieferzeit / Lieferung
- Eine Lieferzeit gilt stets nur als annähernd angegeben. Ist eine Lieferzeit vereinbart, so beginnt sie mit dem Datum des Vertragsabschlusses, jedoch nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung des Käufers bei uns. Für die Einhaltung der Liefer- und Leistungsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.
- Überschreiten wir eine vereinbarte Lieferfrist, so bleibt der Käufer zur Abnahme verpflichtet, bis eine vom Käufer schriftlich zu setzende Nachfrist von drei Wochen abgelaufen ist. Unvorhergesehene Ereignisse, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Ausbleiben wichtiger Zulieferung oder der für die Ausführung und Fertigstellung erforderlichen Unterlagen oder behördlichen Genehmigungen oder Angaben des Bestellers, verlängern die Lieferfrist angemessen und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten.
- Bei Nichteinhaltung von Lieferfristen steht dem Käufer das Recht zu vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Teilleistungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig.
- Bei Transportschäden sind offensichtliche Mängel unverzüglich nach Ablieferung in Textform gemäß §126b BGB beim Überbringer zu melden. Für Unternehmergelten zudem die Regelungen nach Ziffer 6.1 entsprechend. Die besonderen Mängelrügenvorschriften des Warenüberbringers sind zu beachten. Die Meldung ist uns zusammen mit einem Schadensprotokoll unverzüglich zuzusenden.
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Versand und Gefahrübergang
- Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Sofern nicht anders vereinbart ist die Wahl der Verpackung, Versandweg und Transportmittel uns überlassen. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung unseren Firmensitz bzw. den Sitz unseres Vorlieferanten verlässt und zwar auch dann, wenn wir den Transport, die Aufstellung oder Montage des Liefergegenstandes am Bestimmungsort übernommen haben oder durchführen.
- Bei eventuellen Besichtigungen von Produkten gehen Gefahren und sämtliche Versandkosten zu Lasten des Bestellers.
- Versicherungen erfolgen nur auf Kosten und besondere Anordnung des Bestellers.
-
Mängelrüge, Gewährleistung
- Der Käufer ist verpflichtet den Liefergegenstand gemäß § 377 HGB unverzüglich zu untersuchen und Mängel in Textform gemäß §126b BGB zu rügen. Unterlässt der Käufer dies, gilt die Ware als genehmigt.
- Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung werden wir die Lieferung oder Leistung nach unserer Wahl nachbessern oder durch eine Mangelfreie ersetzen. In keinem Fall haften wir für die Kosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Wir können die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Die Rechte des Käufers bestimmen sich in diesem Fall nach Ziffer 6.4. Der Käufer hat zur Mängelbeseitigung die Lieferung auf seine Kosten und sein Risiko an uns zurückzugeben. Nach unserer Wahl können wir die Mängelbeseitigung auch beim Käufer ausführen.
- Ist der Käufer Unternehmer, beschränkt sich unsere Haftung für Fremderzeugnisse auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehen, vorausgesetzt, wir machen dem Käufer bei Abtretung alle uns bekannten Angaben über den Lieferanten zugänglich, die dem Käufer die Geltendmachung des Anspruches ermöglichen.
- Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder Ersatzleistung oder bei Verweigerung der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßig hoher Kosten nach Ziffer 6.2 kann der Käufer zwischen Herabsetzen der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag wählen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
- Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben unbeschadet der Regelungen in Ziffern 9.1 und 9.2 kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatzanspruch beschränkt sich in diesem Fall auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
- Ist der Käufer Unternehmer, sind wir im Falle einer mangelhaften Montageanleitung lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn die Sache nicht fehlerfrei montiert wurde.
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Zahlungsverzug
- Bei Zahlung nach Fälligkeit können Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens 5% über dem Basiszinssatz gemäß Diskont‐Überleitungsgesetz, verlangt werden. Selbst wenn wir keinen Bankkredit in Anspruch nehmen. Die Geltendmachung eines etwaig höheren Zinsschadens bleibt uns vorbehalten.
- Ist der Käufer mit einer Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine Verschlechterung ein, können wir für noch ausstehende Lieferung aus laufenden Verträgen Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
- Kommt der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen, von uns zu setzenden Frist nach, sind wir berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten. Ferner sind wir berechtigt dem Käufer die uns entstehenden Kosten sowie den entstandenen Schaden zu berechnen.
- Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ist der Käufer Unternehmer ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und/oder sonstigen Leistungsverweigerungsrechten nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig und nur, wenn diese in demselben Vertragsverhältnis begründet sind.
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Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und zwar sämtlicher, auch der zukünftig entstehenden Forderung gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Besteller ist nicht berechtigt, vor Eigentumsübergang Anwartschaftsrechte auf Dritte zu übertragen, die Liefergegenstände zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er darf Dritten auch keinen Besitz an den Liefergegenständen einräumen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Liefergegenstände berechtigt und der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, so weit nicht das Abzahlungsgesetz gilt. Alle durch die Wiederinbesitznahme der gelieferten Gegenstände entstehenden Kosten trägt der Besteller. Wir sind berechtigt, unbeschadet der Zahlungspflicht des Bestellers, den wieder in Besitz genommenen Gegenstand durch freihändigen Verkauf zu verwerten. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten dem Besteller auf seine Gesamtschuld gutgeschrieben, ein etwaiger Übererlös wird ihm ausgezahlt
- Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und zwar sämtlicher, auch der zukünftig entstehenden Forderung gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Besteller ist nicht berechtigt, vor Eigentumsübergang Anwartschaftsrechte auf Dritte zu übertragen, die Liefergegenstände zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er darf Dritten auch keinen Besitz an den Liefergegenständen einräumen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Liefergegenstände berechtigt und der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, so weit nicht das Abzahlungsgesetz gilt. Alle durch die Wiederinbesitznahme der gelieferten Gegenstände entstehenden Kosten trägt der Besteller. Wir sind berechtigt, unbeschadet der Zahlungspflicht des Bestellers, den wieder in Besitz genommenen Gegenstand durch freihändigen Verkauf zu verwerten. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten dem Besteller auf seine Gesamtschuld gutgeschrieben, ein etwaiger Übererlös wird ihm ausgezahlt
-
Haftung
- Für Schäden des Käufers haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wird durch uns eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, haften wir auch dann, wenn uns lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wesentlich sind alle Vertragspflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftung. Sie gelten außerdem nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden, bei Verlust des Lebens, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei übernommener Beschaffenheitsgarantie.
- Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, sofern uns Arglist vorzuwerfen ist oder ein Fall von Ziffer 9.2 vorliegt.
- Wir vertreiben Medizinprodukte, die eine CE-Kennzeichnung nach dem Medizinproduktedurchführungsgesetz aufweisen. Aufgrund dieser CE-Kennzeichnung dürfen die Produkte in der Europäischen Union (EU) und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den Verkehr gebracht werden. Exportiert ein Käufer unsere Produkte in Länder außerhalb dieser Bereiche, ist es seine Pflicht zu überprüfen, ob die Produkte im Bestimmungsland in den Verkehr gebracht werden dürfen. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass unsere Produkte außerhalb der EU bzw. des EWR in den Verkehr gebracht werden dürfen und keine Haftung für Schäden, die aus einem Verstoß gegen Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes resultieren.
-
Garantie
Wir gewähren grundsätzlich eine Garantie im Rahmen der bei Abschluss des Kaufvertrages jeweils geltenden Garantiebedingungen. Diese ergeben sich aus den Bestimmungen in der jeweils zum Produkt gehörenden Gebrauchsanleitung. Weitergehende Garantien werden dem Käufer nicht eingeräumt. Es gelten ausschließlich die etwaig vom Hersteller gewährten Garantien; ausgenommen hiervon sind Verschleiß- und Ersatzteile sowie Verbrauchsmaterial, für welche wir gegenüber Endkunden eine Garantie von 90 Tagen gewähren; die Garantiefrist beginnt mit Ablieferung des Kaufgegenstandes.
-
Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden aufgrund vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhaltens entstanden ist.
-
Datenspeicherung
Der Käufer wird darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und ausschließlich an beauftragte Dienstleister im Rahmen der Auftragsbearbeitung weitergegeben werden.
-
Beschwerden
Beschwerden können in Textform gemäß §126b BGB gerichtet werden: an
MED-GT GmbH, Guerickestraße 14, 33334 Gütersloh, per Mail an info@med-gt.de oder per Fax an 05241/2305274.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertrag ist Gütersloh. Gerichtsstand ist Gütersloh.
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Schlussbestimmungen
Änderungen/Ergänzungen erhalten ihre Gültigkeit erst mit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen insgesamt oder teilweise nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nichtige, unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmungen sind durch solche wirksamen und durchführbaren Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Gleiches gilt, wenn diese Bedingungen eine Lücke enthalten sollten. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Anderssprachige Fassungen sind lediglich Übersetzungen.
MED-GT GmbH, Guerickestraße 14, 33334 Gütersloh